Mental Recovery

ORGANISATIONSREGELN

VON BILDUNGS- GESUNDHEITSEINHEIT:MODERN SCHOOL OF PSYCHOTHERAPY SP. Z O.O. - Inhaber der Marke und der E-Beratungsklinik: - MENTAL RECOVERY

§ 1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Das Organisationsreglement wurde gemäß Art. 24 im Zusammenhang mit Witz. 23 des Gesetzes vom 15. April 2011 über medizinische Tätigkeiten (konsolidierter Text: Gesetzblatt von 2023, Pos 991, in der geänderten Fassung in Polen).

  2. Die Verordnung legt die Art und Weise und die Bedingungen für die Erbringung von Gesundheits- und Bildungsdienstleistungen durch die medizinische und pädagogische Einrichtung fest, die unter dem Namen „Modern School of Psychotherapy spółka z ograniczoną odpowiedzialnością“ (mit Sitz in Krakau- Polen, Adresse: ul. Karłowicza 23/6, 30-347 Krakau, KRS: 0001104856, NIP: 6772510371) und/ order Reseach and development Marcin Szczurski (mit Sitz in Krakau- Polen, Adresse: ul. Karłowicza 23/6, 30-347 Krakau, NIP: 768-180-60-14), im Folgenden als „Unternehmen“ oder „Dienstleister“ bezeichnet wurde

  3. Die Regeln gelten für alle Mitarbeiter einer bestimmten Einrichtung sowie für Personen, die ihr im Rahmen zivilrechtlicher Verträge medizinische Dienstleistungen erbringen, für alle Patienten, Studenten, Besucher und andere Personen.

§ 2. Ziele und Aufgaben des Unternehmens

  1. Der Zweck der Tätigkeit des Unternehmens besteht in der Bereitstellung ambulanter und/oder gesundheitlicher Dienstleistungen für Patienten durch Maßnahmen zur Erhaltung, Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit sowie in der Durchführung anderer medizinischer Tätigkeiten, die sich aus dem Behandlungsprozess oder gesonderten Regelungen zur Regelung der Grundsätze ihrer Umsetzung ergeben. Darüber hinaus engagiert sich das Unternehmen in der Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung im Bereich Psychotherapie und psychologische Betreuung.

  2. Die Aufgaben der Körperschaft sind:

    1. Ausbildung im Bereich Psychotherapie und verschiedene Formen der psychologischen Betreuung.

    2. Erbringung grundlegender Gesundheitsdienstleistungen im Bereich der Psychiatrie.

    3. Erbringung psychotherapeutischer Leistungen und psychologischer Beratungen mit besonderem Schwerpunkt auf:

      • Bereitstellung von Gesundheitsdiensten im Einklang mit den neuesten medizinischen Erkenntnissen, unter Achtung der Patientenrechte und im Einklang mit ethischen Grundsätzen und geltendem Recht;

      • Förderung eines gesunden Lebensstils und Durchführung von Gesundheitserziehungsaktivitäten für Patienten;

      • Teilnahme am Ausbildungsprozess von Menschen, die sich auf die Arbeit in medizinischen Berufen vorbereiten, und von Menschen, die bereits in der Branche tätig sind, durch die Organisation praktischer Praktika und Weiterbildungskurse;

      • Durchführung anderer Aufgaben, die sich aus den geltenden Rechtsvorschriften ergeben und mit den Aktivitäten des Unternehmens in Zusammenhang stehen

§ 3. Art und Umfang der erbrachten Gesundheitsleistungen

  1. Das Unternehmen übt medizinische Tätigkeiten aus und bietet ambulante Gesundheitsdienstleistungen an.

  2. Die Einrichtung ist auf die Erbringung ambulanter Gesundheitsdienstleistungen im Bereich der Psychiatrie, psychologischen Beratung und Psychotherapie spezialisiert, insbesondere:

    1. Durchführung medizinischer Konsultationen;

    2. Bereitstellung psychologischer Beratung und psychoedukativer Therapie;

    3. Ausstellung von Bescheiden und Bescheinigungen über den Gesundheitszustand der Patienten;

    4. Ausstellung von Rezepten für notwendige Medikamente;

    5. Aktivitäten zur Förderung der Gesundheit und Gesundheitserziehung von Patienten;

    6. Organisation psychoedukativer Kurse;

    7. Durchführung von Schulungen und Kursen im Bereich Medizin im Einklang mit dem Geschäftsprofil des Unternehmens;

    8. Verbesserung der Fähigkeiten und Ausbildung im Bereich Psychotherapie, Psychologie, Kunsttherapie und Ähnliches sowie Verbesserung der beruflichen Qualifikationen in diesem Bereich

  3. Das Unternehmen führt Bildungsaktivitäten durch, indem es Bildungsdienstleistungen im Bereich Psychotherapie und psychologische Unterstützung über Online- und stationäre Treffen anbietet

§ 4. Organisationsstruktur

  1. Das Unternehmen führt medizinische und pädagogische Aktivitäten durch, indem es eine medizinische Einrichtung und eine Bildungseinheit unter dem Namen Modern School of Psychotherapy Sp. o. betreibt, zu der auch die Marke Mental Recovery gehört

  2. Die oben genannte Struktur der medizinischen Einrichtung und der Bildungseinheit umfasst:

    1. Ein organisatorischer Zweig Namens Mental Health Clinic - Mental Recovery, der Folgendes betreibt: Spezialisierte medizinische Abteilung - Klinik für psychische Gesundheit;

    2. Ein organisatorischer Zweig namens School of Psychotherapy im integrativen Trend Modern School of Psychotherapy, der Folgendes betreibt: Spezialisierte Bildungseinheit - Schule für Psychotherapie im integrativen Trend

  3. Innerhalb der Organisationsstruktur der medizinischen Einheit - Klinik für psychische Gesundheit und der Struktur der Bildungseinheit - Schule für Integrative Psychotherapie - sind die folgenden Tätigkeitsbereiche der Körperschaft getrennt:

    1. Ärztliche Tätigkeit im Bereich der Psychiatrie (insbesondere: psychiatrische Sprechstunden für Erwachsene, Kinder und Jugendliche);

    2. Psychologische und psychotherapeutische Dienstleistungen (insbesondere: psychologische Beratungen, Einzeltherapie für Erwachsene, Kinder und Jugendliche, Gruppentherapie, psychologische Schulungen und Kurse und andere);

    3. Verwaltungs- und Finanzdienstleistungen (insbesondere: Buchhaltung, inkl Bindungen im Zusammenhang mit Personal und Gehaltsabrechnung, Sekretariatsführung);

    4. Bildungsdienstleistungen im Bereich Psychotherapie, Psychologie und Ähnliches;

    5. Andere unabhängige Arbeitsplätze.

  4. Verwaltung der Aktivitäten des Unternehmens, einschließlich der oben genannten Die Leitung des Unternehmens und seiner nachgeordneten Organisationseinheiten obliegt dem Vorstand des Unternehmens als Geschäftsführer des Unternehmens (nachfolgend „Geschäftsführer“ genannt).

  5. Der Manager ist für die Verwaltung der Angelegenheiten des Unternehmens verantwortlich, vertritt es nach außen und erfüllt andere Pflichten, die sich aus geltendem Recht ergeben.

  6. Der Leiter hat das Recht, Stellvertreter zur Leitung einzelner Einheiten oder Organisationseinheiten und zur Führung bestimmter Angelegenheiten zu ernennen. Zu diesem Zweck kann er seinen Stellvertretern die erforderlichen Vollmachten oder Vollmachten erteilen.

  7. Wenn weitere Organisationseinheiten und/oder Organisationseinheiten eingerichtet werden, werden diese durch Aktualisierung der Verordnungen formell definiert und arbeiten zusammen, um das effiziente Funktionieren der Körperschaft sowie die Verfügbarkeit, Vollständigkeit, Kontinuität und angemessene Qualität des Gesundheitswesens sicherzustellen und Bildungsdienstleistungen bereitgestellt.

§ 5. Ort und Ablauf der Erbringung von Gesundheits- und Bildungsdienstleistungen

  1. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Krakau.

  2. Die Orte, an denen Gesundheits- und Bildungsdienste erbracht werden, sind Büros, die von unseren Mitarbeitern geführt werden, Orte, die von unseren Mitarbeitern ausgewählt wurden, und solche, die auf der Website angegeben sind.

  3. Gesundheits- und Bildungsdienste werden während der mit den Mitarbeitern und ihren Patienten oder Studenten vereinbarten Stunden erbracht. Patiententermine werden zu den mit dem Patienten oder seinem gesetzlichen Vertreter vereinbarten Zeiten gemäß diesem Absatz festgelegt.

  4. Gesundheitsdienste können in Form von persönlichen Praxisbesuchen oder Fernberatungen (E-Besuchen) erbracht werden.

  5. Patienten können sich online über verschiedene Plattformen oder Anwendungen registrieren.

  6. Der Anmeldeprozess, die Zahlung und die Online-Terminstornierung oder -änderungsverfahren über verschiedene Websites oder Anwendungen sowie die Regeln für Fernberatungen (E-Besuche) sind in den Vorschriften für die elektronische Dienstleistungserbringung festgelegt worden.

  7. Während der Online-Registrierung muss der Patient die volle Gebühr für den Besuch gemäß der Preisliste für Gesundheits- und Bildungsdienste zum vereinbarten Zeitpunkt mit dem jeweiligen Mitarbeiter bezahlen.

  8. Während der persönlichen oder telefonischen Registrierung muss der Patient oder sein gesetzlicher Vertreter seine persönlichen Daten angeben, einschließlich seines Namens, Nachnamens, seiner E-Mail-Adresse, und durch die Registrierung für den Termin akzeptiert er die Bedingungen der Vorschriften.

  9. Falls während der Erbringung von Dienstleistungen zusätzliche Gebühren erforderlich sind, wird der Patient informiert, und die Zahlung für diese Dienstleistungen muss spätestens am Tag des Termins erfolgen.

  10. Das Unternehmen akzeptiert die folgenden Zahlungsformen während der persönlichen Registrierung oder für zusätzliche Dienstleistungen gemäß Absatz 10:

    1. Bargeld;

    2. Banküberweisung;

    3. Kredit-/Debitkarte;

    4. BLIK-Zahlungen, PayU, PayPal usw.

  11. Die Registrierung in einer der im Absatz 5 oben angegebenen Formen impliziert die Zustimmung des Patienten zur Erbringung von Gesundheitsdiensten und die Akzeptanz dieser Vorschriften.

  12. Vor Beginn der Erbringung von Gesundheitsdiensten ist der Patient verpflichtet, dem Personal alle erforderlichen Informationen und Erklärungen zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, einschließlich der Bereitstellung erforderlicher medizinischer Dokumentationsdaten und der Vorlage vorhandener medizinischer Dokumentationen zusammen mit Testergebnissen.

  13. Die Bedingungen für die Erbringung von Gesundheitsdiensten umfassen: a. Terminregistrierung gemäß den Bestimmungen der Vorschriften, b. Zahlung für die Dienstleistungen vor dem Termin, c. Bereitstellung der vom Patienten in Absatz 14 angegebenen Informationen, d. positive Qualifikation des Patienten, die nach Erfüllung der oben genannten Bedingungen erfolgt, vorbehaltlich der Bestimmungen des § 7 Abs. 3 der Vorschriften.

  14. Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt von der Leistung/Rücktritt vom Vertrag im Falle des gesetzlichen Fristablaufs ohne Angabe von Gründen auf das Konto zurückerstattet, von dem aus die Zahlung erfolgt ist bzw auf die gleiche Art und Weise, wie es hergestellt wurde.

§ 6. Stornierung oder Änderung des Besuchstermins

  1. Eine kostenlose Stornierung oder Terminänderung des Besuchs ist spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Besuch möglich.

  2. Um den Termin zu stornieren oder zu ändern, müssen Sie eine E-Mail an contact@mentalrecovery.co senden oder eine Anfrage über das Kontaktformular auf der Website mit dem Datum, der Uhrzeit des Termins und der Kontonummer, auf die die Gelder zurückerstattet werden sollen, einreichen. Andere Methoden der Stornierung oder Terminänderung werden nicht akzeptiert.

  3. Die maximale Bearbeitungszeit der Bestellung ab dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs beträgt ca. 4 Kalendermonate (Sie können im Voraus einen Termin mit einem Spezialisten vereinbaren).

  4. Eine Terminänderung, die später als 48 Stunden vor dem geplanten Besuch vorgenommen wird, führt zum Verlust von 50% der geleisteten Vorauszahlung, unabhängig vom Grund. Die Rückerstattung von 50% der Vorauszahlung erfolgt unter den in Abs. 7 genannten Bedingungen.

  5. Wenn der Patient zu spät zum Termin kommt, wird der Termin um die Zeit der Verspätung verkürzt, ohne die Gebühr zu ändern. Wenn die Verspätung mehr als die Hälfte der geplanten Besuchszeit beträgt, hat der Dienstleister das Recht, die Reservierung zu stornieren, was zum Verlust der Vorauszahlung führt, die nicht erstattungsfähig ist, unabhängig vom Grund der Verspätung.

  6. Der Dienstleister hat das Recht, den reservierten Termin spätestens eine Stunde vor Beginn zu stornieren. Im Falle einer Stornierung wird der Dienstleister dem Patienten einen neuen Termin vorschlagen. Wenn der Patient den neuen Termin nicht akzeptiert oder dieser nicht vorgeschlagen wird, erstattet der Dienstleister dem Patienten die gesamte Vorauszahlung zurück.

  7. Die Rückerstattung der Vorauszahlung durch den Dienstleister erfolgt innerhalb von 14 Tagen ab: a. dem Tag der Stornierung oder Änderung des reservierten Termins gemäß Abs. 1 (100% Rückerstattung der Vorauszahlung), b. dem Tag der Terminänderung durch den Patienten ohne Einhaltung der in Abs. 1 genannten Bedingungen, durch Stornierung des vorherigen Termins und Registrierung für einen neuen Termin (50% Rückerstattung der Vorauszahlung), c. dem Tag der Stornierung des reservierten Termins durch den Dienstleister gemäß Abs. 6 (100% Rückerstattung der Vorauszahlung), auf die bei der Anmeldung angegebene Bankkontonummer. Dem Patienten können die Kosten für Provisionen und Gebühren in Rechnung gestellt werden, die dem Dienstleister im Zusammenhang mit der Zahlung für den Termin über den Zahlungsdienst entstanden sind.

  8. Mit Zustimmung beider Parteien kann der Betrag der erstattungsfähigen Vorauszahlung, wie in Abs. 7 lit. b) erwähnt, auf den nächsten Termin angerechnet werden. In diesem Fall ist der Patient verpflichtet, bei der Anmeldung 50% der Termingebühr zu zahlen.

§ 7. Verfügbarkeit von Gesundheitsdiensten

  1. Das Unternehmen organisiert die Gesundheitsdienstleistungen so, dass die bestmögliche Verfügbarkeit und die bequemste Form der Inanspruchnahme der Dienstleistungen für die Patienten gewährleistet sind.

  2. Gesundheitsdienstleistungen werden den Patienten gegen Entgelt gemäß der am Tag der Leistungserbringung geltenden, vom Verwalter festgelegten Preisliste erbracht:

    1. Psychiatrische Beratung: 99 - 199 EURO

    2. Psychologische Intervention-Mentoring-Beratung: 49 - 199 EURO

    3. sychotherapeutische Beratung/Sitzung: 79 - 199 EURO

    4. Gruppentherapie online: 39 - 99 EURO

  3. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Aufnahme des Patienten zu verweigern oder die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen in den folgenden Fällen einzustellen: a. wenn der Gesundheitszustand des Patienten die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen unmöglich macht, b im Abschnitt § 5 angegeben 16, c. im Falle einer epidemischen Gefahr oder aus Gründen der Gesundheitssicherheit der Patienten; d. Situationen, in denen der Patient, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Begleitpersonen gegen die in § 10 der Verordnung genannten Pflichten und Verbote verstoßen. Die Entscheidung in dieser Angelegenheit trifft der Geschäftsführer, sein Stellvertreter oder eine andere vom Geschäftsführer bevollmächtigte Person; e. in anderen Fällen, in denen die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, unmöglich ist.

§ 8. Abschluss eines E-Visit- bzw. elektronischen Besuchsvertrages

  1. Der Vertrag für einen E-Besuch oder einen persönlichen Besuch kommt zustande, wenn der Patient erfolgreich den Termin reserviert hat.

  2. Die Terminreservierung erfolgt durch Ausfüllen des Anmeldeformulars und Auswahl einer geeigneten Zeit aus dem auf der Website veröffentlichten Zeitplan, indem ein als Klinikspezialist bezeichneter Fachmann ausgewählt wird.

  3. Der Patient, der den Termin vereinbart, muss: a. einen Spezialisten, eine Zeit und eine Art des Besuchs (persönlich oder ferngesteuert) auswählen; b. das Anmeldeformular ausfüllen und die erforderlichen Informationen angeben: Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse; c. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren; d. die Zahlung für den Besuch gemäß dem angegebenen Preis bei der Auswahl des Termins gemäß der gültigen Preisliste leisten.

  4. Die Buchung eines Besuchs oder E-Besuchs über den Service erfordert kein Erstellen eines Patientenkontos.

  5. Die Angabe von Daten durch den Patienten entspricht einer Erklärung, dass alle bereitgestellten Informationen wahr sind und dass der Patient voll geschäftsfähig ist oder im Falle ihrer Einschränkung die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters hat.

  6. Die Bedingung für die Buchung eines Termins ist die Zahlung der Besuchskosten.

  7. Das Nichtbezahlen der Vorauszahlung innerhalb von 48 Stunden vor dem ausgewählten Termindatum oder unmittelbar im Falle der Buchung eines Termins weniger als 48 Stunden vor dem Besuch führt zur Stornierung der Reservierung, und der Termin wird für andere Patienten freigegeben.

  8. Vorauszahlungen können über verfügbare Zahlungskanäle auf der Website im Service geleistet werden.

  9. Informationen darüber, dass die Vorauszahlung gutgeschrieben wurde und die Reservierung bestätigt oder aufgrund fehlender Vorauszahlung storniert wurde, werden umgehend an die im Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

  10. Der Erhalt einer Reservierungsbestätigung bedeutet, dass der Patient erfolgreich einen Besuch oder E-Besuch gebucht hat. Mit dem Erhalt der Bestätigung kommt ein Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Patienten für den Besuch oder E-Besuch zustande.

§ 9. Qualität der Gesundheitsdienstleistungen

  1. Das Personal des Unternehmens erbringt Gesundheitsdienste mit entsprechenden Qualifikationen und Berechtigungen gemäß gesonderten Vorschriften.

  2. Gesundheitsdienstleistungen werden den Patienten mit größtmöglicher Sorgfalt, im Einklang mit dem aktuellen medizinischen Wissen, unter Achtung der Patientenrechte und unter Bedingungen erbracht, die den geltenden beruflichen und hygienischen Anforderungen entsprechen.

  3. Das medizinische Personal orientiert sich an den Grundsätzen der Berufsethik, die von den zuständigen Berufsselbstverwaltungen festgelegt werden.

  4. Der Patient hat das Recht, sich über die Dienstleistungen zu beschweren, indem er den Inhalt der Beschwerde per E-Mail an die folgende Adresse sendet: contact@mentalrecovery.co. Die Bearbeitungszeit einer Beschwerde beträgt maximal einen Kalendermonat.

§ 10. Medizinische Dokumentation

  1. Das Unternehmen verwaltet, speichert und stellt medizinische Unterlagen gemäß dem Gesetz vom 6. November 2008 über Patientenrechte und dem Patientenombudsmann sowie den Durchführungsbestimmungen zur Verfügung.

  2. Das Unternehmen gewährleistet den Schutz der in der medizinischen Dokumentation enthaltenen personenbezogenen Daten, die für den im geltenden Recht festgelegten Zeitraum gespeichert werden.

  3. Das Unternehmen erhebt Gebühren für die Bereitstellung medizinischer Unterlagen gemäß der in Absatz 7.

§ 11. Rechte und Pflichten des Patienten

  1. Gesundheitsdienstleistungen werden unter Achtung der Patientenrechte erbracht, die im Gesetz vom 6. November 2008 über Patientenrechte und den Patientenombudsmann sowie in gesonderten Vorschriften festgelegt sind.

  2. Ein Patient, der glaubt, dass seine Rechte bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten verletzt wurden, hat das Recht, eine mündliche oder schriftliche Beschwerde beim Manager oder seinem Vertreter einzureichen.

  3. Der Patient hat das Recht: a. auf zuverlässige und gewissenhafte Diagnose-, Behandlungs- und Rehabilitationsleistungen durch Personen mit entsprechender beruflicher Qualifikation im Einklang mit den Grundsätzen der Berufsethik; b. medizinische Versorgung unter Bedingungen zu erhalten, die seine persönliche Würde, Privatsphäre, religiösen Überzeugungen und moralischen Grundsätze respektieren; c. Informieren Sie sich auf verständliche Weise über Ihren Gesundheitszustand und im Falle einer ungünstigen Prognose sollten Sie die Informationen taktvoll und sorgfältig bereitstellen. Auf Wunsch des Patienten darf der Arzt keine vollständigen Angaben machen. Die Unterrichtung anderer Personen über den Gesundheitszustand des Patienten bedarf dessen Einwilligung, es sei denn, das Gesetz sieht etwas anderes vor oder eine Einholung einer Einwilligung ist nicht möglich; d. von den Mitarbeitern des Gesundheitswesens die Wahrung des Berufsgeheimnisses erwarten; e. an der Auswahl des behandelnden Arztes mitzuwirken; f. sich an fundierten therapeutischen Entscheidungen in Bezug auf seine Gesundheit zu beteiligen, indem er vollständige, klare und verständliche Informationen über potenzielle Risiken und Vorteile, die Möglichkeit einer alternativen Behandlung und die Folgen einer Ablehnung des vorgeschlagenen medizinischen Verfahrens einholt.

  4. Der Patient ist verpflichtet: a. die Bestimmungen der Verordnung einzuhalten; b. auf persönliche Hygiene achten; c. die Rechte anderer Patienten respektieren; d. sich um das Eigentum des Unternehmens kümmern.

  5. Der Patient ist verpflichtet, die Geräte und das aktuelle Eigentum des Unternehmens zu respektieren. Ist der Schaden durch sein Verschulden entstanden, muss der Patient für die Kosten aufkommen.

  6. Das Unternehmen haftet nicht für Kleidung, Wertgegenstände oder Geld, die der Patient unbeaufsichtigt auf dem Gelände des Zentrums zurücklässt.

§ 12. Regeln der Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Einrichtungen

  1. Um die korrekte und ununterbrochene Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen sicherzustellen, arbeitet die Körperschaft mit anderen Körperschaften zusammen, die medizinische Dienstleistungen erbringen und Patienten medizinische Dienstleistungen anbieten, sowie mit Fachleuten aus verschiedenen Bereichen der Medizin.

  2. Diese Zusammenarbeit erfolgt im Einklang mit geltendem Recht und unter Achtung der Patientenrechte. Detaillierte Bedingungen der Zusammenarbeit können in gesonderten Vereinbarungen festgelegt werden.

§ 13. Schlussbestimmungen

  1. Die Verordnung gilt ab dem Datum der Eintragung des Rechtsträgers in das Landesgerichtsregister, d. h. ab dem 13. Mai 2024.

  2. In Angelegenheiten, die in dieser Verordnung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des geltenden Rechts, insbesondere das Gesetz vom 15. April 2011 über ärztliche Tätigkeiten und das Gesetz vom 6. November 2008 über Patientenrechte und den Patientenombudsmann sowie deren handelt.

Entitätsmanager